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Der Koala – Eine bedrohte Tierart?

DER OFFIZIELLE STATUS DES KOALAS

Die Zahl der wildlebenden Koalas befindet sich in ständigem Rückgang. Die Hauptgründe dafür sind die Zerstörung der natürlichen Lebensräume, Angriffe durch Hunde, Buschfeuer und Unfälle mit Autos. Die Australian Koala Foundation schätzt, dass es mittlerweile nur noch weniger als 100.000 wildlebende Koalas gibt.

Es gibt zur Zeit in ganz Australien keine einheitliche Gesetzgebung, welche die Lebensräume der Koalas effektiv und/oder nachhaltig schützt. Dies hängt nicht unbedingt damit zusammen, dass keine Gesetzesvorschläge existieren, sondern mit der Tatsache, dass meist der politische Wille fehlt, Gesetze angemessen finanziell zu unterstützen, diese dann auch umzusetzen und danach deren Einhaltung stetig zu überprüfen.

Wildlebende Koalas kommen in vier australischen Bundesstaaten vor: Queensland, New South Wales, Victoria und South Australia. Jeder dieser Staaten hat seine eigene Gesetzgebung zum Schutz der Tiere (siehe unten).

Die australische Bundesregierung schiebt die Verantwortung für den Schutz der Koalas auf die Bundesstaaten ab, welche wiederum oftmals die Zuständigkeiten an die lokalen Instanzen (Kommunen) weiterdelegieren. In den Kommunen werden somit die meisten alltäglichen Entscheidungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Lebensräume der Koalas getroffen. Dort ist jedoch leider auch, neben sehr geringen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln, der geringste Sachverstand im Bezug auf Umwelt- und Tierschutzfragen zu finden.

Wenn uns die wilden Koalas erhalten bleiben sollen, muss eine in ganz Australien einheitliche Gesetzgebung angestrengt werden, welche die Lebensräume der Tiere auf dem gesamten Kontinent schützt. Derzeit ist der offizielle Status des Koalas jedoch in jedem australischen Bundesstaat verschieden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die offizielle Listung der Koalas in den einzelnen Bundesstaaten, die aktuelle Position der australischen Bundesregierung und den internationalen Status der Tiere.


"GEFÄHRDET" im Südosten des Landes.
"HÄUFIG" im Rest des Landes.

Ende 1994 wurde der Koala von der damaligen Landesregierung entsprechend dem "Nature Conservation Act 1992" offiziell als "allgemein häufiges Wildtier" eingestuft. Diese Klassifizierung bedeutete jedoch, dass der Koala von besonderen gesetzlichen Schutzmaßnahmen ausgenommen wurde, welche dieses Gesetz für Spezies in höheren Kategorien des Tierschutzes (z. B. gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Arten) vorsieht.

Nach einem Regierungswechsel im August 1996 teilte die neue Regierung von Queensland der AKF schriftlich mit, dass sie plane, die Koalas bis zum Ende des Jahres 1996 in die Kategorie "gefährdet" einzustufen. Dies ist bis heute noch nicht geschehen.

Im Mai 1998 berichtete der Ministerpräsident von Queensland der AKF, dass seine Regierung beabsichtige, dem "Nature Conservation Act 1992 " eine neue Wildtier-Kategorie mit der Bezeichnung "auf Schutz angewiesene Art" – d. h. Tierarten, die ohne menschliche Hilfe auf lange Zeit aussterben) hinzuzufügen. Er versicherte außerdem, dass die Koalas in diese neue Tierschutz-Kategorie eingeordnet würden.

Im September 2003 wurden die Australian Koala Foundation und weitere Koala-Wissenschaftler schließlich dazu eingeladen, Stellungnahmen und Empfehlungen über den aktuellen Zustand der wildlebenden Koalas in Queensland bei der Landesregierung und deren wissenschaftlichen Beratungs-Kommitee einzureichen. Der Vorschlag der AKF empfohl die sofortige Klassifizierung der Koalas als "gefährdete Tierart" im Süd-Osten Queenslands. Außerdem wurde dazu geraten, den Koala vorsorglich auch im restlichen Land als "gefährdet" zu klassifizieren. Das hätte einen vorwegnehmenden Schutz bedeutet, um vorsichtshalber Schaden von den Tieren abzuwenden, auch wenn die genaue Klassifizierung der Art zu dieser Zeit noch nicht wissenschaftlich exakt ermittelt wurde. Sollte letzteres nicht verwirklicht werden können, so wurde angeraten, wenigstens die Ermittlung des Status von einzelnen Koala-Populationen in verschiedenen Regionen Queenslands mit höchster Priorität zu behandeln.

Die Landesregierung änderte schließlich im März 2004 den Status des Koalas, im Sinne des Nature Conservation Act 1992, in Süd-Ost Queensland (Großraum Brisbane) von "häufig" auf "GEFÄHRDET". Diese Entscheidung basierte maßgeblich auf dem Forschungs- und Beweismaterial, das zuvor dem wissenschaftlichen Beratungs-Kommitee der Regierung zur Verfügung gestellt wurde. Berücksichtigt wurden dabei unter anderem: Koala-Sterblichkeitsraten, Rate der Zerstörung, der Zerstückelung und des Zustandes der Koala-Lebensräume, geschätzter aktueller Koala-Bestand, Prognosen über den Rückgang und das Aussterben der wilden Koalas und der vorrausichtliche Zuwachs der menschlichen Bevölkerung in der betreffenden Region. Die Status-Änderung garantiert den Koalas im Südosten Queenslands nun unter anderem einen besseren Schutz vor lebensbedrohlichen menschlichen Eingriffen, wie z. B. dem Verlust des Lebensraumes durch Waldrodungen. Ein Gesetzentwurf für einen umfassenden Plan zum Schutz der Koalas wird in Kürze von Seiten des Umweltschutz-Ministeriums der Landesregierung erwartet.

Die Koalas im restlichen Queensland sind immernoch als "HÄUFIG" klassifiziert. Das heißt jedoch nicht, dass Koalas außerhalb des Südosten Queenslands häufig vorkommen, sondern vielmehr, dass für diese Region mehr Daten in Form von Verletzungs- und Todesstatistiken aus Koala-Krankenhäusern zur Verfügung standen. Aber auch in anderen Teilen Queenslands ist die Zerstörung der natürlichen Lebensräume (vor allem durch Abholzungen der Eukalyptuswälder) eine große Gefahr für die Koalas. Die Zahl der wilden Koala-Populationen befindet sich in stetigem Rückgang und viele sind bereits vollständig verschwunden. Unverständlicherweise folgte die Landesregierung nicht dem Aufruf zum vorsorglichen Schutz der Koalas im gesamten Land. Durch diese einfache Vorsichtsmaßnahme wären Koala-Populationen auch im Rest des Landes, bis zum Beweis des Gegenteils, zunächst als "gefährdet" eingestuft worden. Stattdessen wird nun angenommen, die Tiere seien "häufig". Bis eine gegenteilige langwierige wissenschaftliche Beweisführung erbracht werden kann, könnte es bereits für viele Populationen zu spät sein.


"GEFÄHRDET"

Die Regierung von NSW war die erste, die 1992 die Koalas als "selten und gefährdet" einstufte. 1995 wurde diese Klassifizierung dann in einem neu verabschiedeten Gesetz, dem "Threatened Species Conservation Act", als "gefährdet" bestätigt. Da sich die Zahl der Koalas und ihrer verbliebenen Lebensräume auch in New South Wales in einem stetigen Rückgang befindet, stellte die Regierung von NSW Anfang 1995 den staatlichen Umweltplan Nr. 44 zum Schutz der Koalagebiete vor. Damit war NSW der erste australische Bundesstaat, der einen offiziellen staatlichen Plan zum Schutz der Koalas und ihrer Lebensräume einführte.


"KEINE OFFIZIELLE LISTUNG"

Die Koalas werden in Victoria nicht auf der Liste der bedrohten Tierarten geführt und somit ist die dortige Landesregierung nicht verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Einige stark isolierte Populationen auf dem Festland und einige Inseln haben sogenannte "Überbevölkerungs-Probleme". Hauptsächlich handelt es sich dabei um stark isolierte Populationen mit großen Inzucht-Problemen und um kleine Inseln, die ursprünglich (vor Ankunft der Europäer) nicht zum natürlichen Lebensraum der Koalas gehörten. Erst Ende des 19. Jahrhunderts wurden die Tiere ganz bewusst auf diesen Inseln angesiedelt und später wieder auf das Festland entlassen, nachdem sie dort durch den Fellhandel nahezu ausgestorben waren. Diese Umsiedlungs-Aktionen begannen in Victoria vor etwa 80 Jahren und dauern bis heute an. Da alle ehemaligen Insel-Koalas meist von einigen wenigen Tieren abstammen und somit miteinander verwandt sind, bewirkten die Umsiedlungen jedoch, dass immer mehr Populationen mit einer geringeren Gen-Vielfalt und mit großen Inzucht-Problemen entstanden. Obwohl auf den Inseln sehr komplexe Ökosysteme bestehen, die vor allem von Faktoren wie Landnutzung, Bodenversalzung, Insektenbefall und Überwucherung durch eingeführte Pflanzen abhängen, werden heute oftmals die Koalas beschuldigt, das dortige Waldsterben durch zu starkes Abfressen der Bäume zu verursachen.

Die meisten Koalas auf dem Festland Victorias sind aber mit den selben Problemen konfrontiert wie ihre Artgenossen in anderen Teilen Australiens (z. B. Zerstörung und starke Zerstückelung des Lebensraumes, Hundeattacken, Straßenunfälle, etc.).

Weitere Informationen (in englischer Sprache) über stark isoliert lebende Koala-Populationen, finden Sie hier.


"SELTEN"

In Folge des florierenden Pelzhandels der 1920er Jahre, waren die Koalas in South Australia komplett ausgestorben. Daraufhin wurden zur erneuten Ansiedlung Tiere aus Victoria nach South Australia gebracht. Eine Population wurde auf Kangoroo Island ausgesetzt, einer Insel auf der es zuvor keine natürlichen Koala-Vorkommen gab, so dass dort heute ernste Sorgen wegen einer starken Überbevölkerung bestehen. Viele der Probleme der stark isoliert lebenden Koala-Populationen Victorias (siehe oben) treffen ebenfalls auf die Koala-Population von Kangaroo Island zu. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass die Probleme auf dieser Insel durch Menschenhand entstanden sind und ohne einen wissenschaftlich wohl überlegten Plan nicht bewältigt werden können. In einigen wenigen Gebieten im äußersten Südosten des Festlandes South Australias wurden ebenfalls Koalas aus Victoria eingefürt.


Die australische Bundesregierung betrachtet den Schutz von bedrohten Tierarten in erster Linie als Aufgabe der einzelnen Bundesstaaten.

Im Juli 1995 beantragte die Australian Koala Foundation zusammen mit der "Humane Society International" beim australischen Umweltministerium, dass überlegt werden sollte, dem Koala einen einheitlichen Schutz in ganz Australien zu garantieren und ihn als "gefährdete" Tierart in die Liste des "Endangered Species Protection Act 1992" aufzunehmen.

Im April 1996 lehnte der damalige australische Umweltminister Robert Hill diesen Antrag ab und entschied, den Koala nicht in Liste 1 dieses Gesetzes aufzunehmen. Die AKF ist überzeugt, dass diese Entscheidung politisch motiviert war und auf veraltete Informationen und falsche Beratung zurückzuführen ist.

Am "Rettet die Koalas"-Tag am 30. Juli 2004 reichte die AKF einen weiteren Antrag bei der australischen Bundesregierung ein, der dringlich forderte, die wildlebenden Koalas in ihrem derzeitigen Verbreitungsgebiet als "gefährdet" zu klassifizieren und dadurch unter gesetzlichen Schutz zu stellen. Diesem Antrag wurden eine große Menge aktuelle, über mehrere Jahre gesammelte, wissenschaftliche Daten und Berichte über die Lage von mehr als 1.100 Koala-Populationen beigefügt. Bis heute hat sich in dieser Angelegenheit noch nichts getan!

Eine detaillierte Dokumentation der Bemühungen der AKF für einen gesetzlichen Schutz der Koalas in ganz Australien finden Sie in englischer Sprache hier.


Die IUCN (International Union for Conservation of Nature) stuft den Koala als "potentiell gefährdet" ein. Diese relative geringe Listung ist vor allem durch den derzeit "scheinbar" stabilen offiziellen Status in Victoria beeinflusst. Die AKF kann jedoch nicht mit der Einschätzung der Landesregierung von Victoria über den aktuellen Status des Koalas übereinstimmen.

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